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Jun 15, 2023

TPO bestätigt Klage gegen John Abbott (Flooring) Limited

Der Pensions Ombudsman (TPO) hat einer Beschwerde gegen John Abbott (Flooring) Limited stattgegeben und angeordnet, dass das Unternehmen 1.000 £ für die „ernsthafte Belastung und Unannehmlichkeit“ zahlen solle, die es verursacht hat. Der Beschwerdeführer, der im Urteil als Herr M identifiziert wurde, behauptete dies John Abbott hatte es versäumt, Beiträge in das Nest-System einzuzahlen, obwohl er sie von seinem Gehalt abgezogen hatte. Die fehlenden Beiträge beliefen sich auf 2.854,06 £. Herr M. beschwerte sich im Februar 2020 bei John Abbott darüber, dass seine Beiträge nicht in das Rentensystem eingezahlt wurden wurde im September 2020 wiederholt, bevor sie im Januar 2021 bei TPO eingereicht wurde. Der Fall wurde zunächst von einem Sachbearbeiter geprüft, der erklärte, dass es zwar der normale Ansatz von TPO sei, eine Einigung aller Parteien über den Sachverhalt der Beschwerde einzuholen, John Abbott jedoch nicht geantwortet habe auf die Mitteilungen von TPO eingegangen und hatte seine Meinung daher ausschließlich auf die von Herrn M. bereitgestellten Informationen gestützt. Daraufhin entschied der Sachbearbeiter zugunsten von Herrn M. Doch nachdem John Abbott nicht auf die Stellungnahme des Sachbearbeiters reagierte, wurde die Beschwerde an die weitergeleitet Der Ombudsmann stimmte zu, dass die Arbeitnehmerbeiträge von John Abbott abgezogen und nicht in das Nest-System von Herrn Abbott sollte Herrn M 1.000 £ für die schwere Belastung und die Unannehmlichkeiten zahlen, die er erlitten hat, sowie einen Zeitplan erstellen, aus dem hervorgeht, welche Arbeitnehmerbeiträge von Herrn Ms Gehalt für den Zeitraum seiner Anstellung abgezogen wurden, und den Zeitplan zusätzlich an Herrn M.TPO weiterleiten wies John Abbott an, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung von Herrn M., dass er mit den Informationen im Zeitplan einverstanden ist, die fehlenden Beiträge zum System zu zahlen und bei Nest festzustellen, ob die verspätete Beitragszahlung dazu geführt hat, dass weniger Einheiten gekauft wurden auf dem Konto von Herrn M. als er es sonst getan hätte. TPO wies außerdem an, dass John Abbott innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung von Nest über einen etwaigen Fehlbetrag in den Einheiten von Herrn M. die Kosten für den Kauf zusätzlicher Einheiten zahlen sollte, die zum Ausgleich des Fehlbetrags erforderlich sind.John Abbott wurde außerdem angewiesen, für die Durchführung dieser Berechnungen eine angemessene Verwaltungsgebühr zu zahlen, falls Nest eine solche erheben sollte.

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